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Jahrzehntelang lag der Bereich der Wohnbauförderung, der Wohnbauforschung und der dazugehörenden Tätigkeiten in der Kompetenz des Bundes. Als mit Verfassungsänderungsgesetz (BGBl. 640/1987 vom 15. 12. 1987) die gesamte Wohnbauförderung an die Länder übertragen wurde, galt es auch die Forschungsagenden zu übernehmen. Niederösterreich hat mit dem am 6. Juli 1989 beschlossenen NÖ Wohnungsförderungsgesetz (LGBl. 8304-7, § 9 Abs. 2) die Möglichkeit geschaffen, für eine eigenständige NÖ WOHNBAUFORSCHUNG sowie für Maßnahmen auf dem Gebiet der Siedlungsentwicklung und der Stadt- und Dorferneuerung bis zu 0,5 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Förderungsmittel bereitzustellen. In den Richtlinien zur NÖ WOHNBAUFORSCHUNG finden sich Grundsätze, Ziele und sämtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Forschungsmitteln. Die NÖ WOHNBAUFORSCHUNG möchte diese Ziele - wie erwähnt - umsetzen durch
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Derartige Forschung & Entwicklung im Bereich Bauen & Wohnen fördert das Land Niederösterreich in Form von Darlehen oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die NÖ WOHNBAUFORSCHUNG richtet sich vor allem an jene Personen und Institutionen, die sich mit Wohnbaufragen befassen. Hierzu zählen Wohnbauinstitutionen, Banken, Firmen, universitäre Einrichtungen, Wissenschafter, Ingenieure und Architekten. Die Forschungsergebnisse werden in der SCHRIFTENREIHE ZUR NÖ WOHNBAUFORSCHUNG publiziert. Darüber hinaus steht eine Projektdokumentation Interessierten auch im Internet zur Verfügung (Langfassungen) |